Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Bau- und Montagedienstleistungen der SBI

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SBI – Schöniger Bau- & Industrieservice (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Bau-, Montage- und Industrieserviceleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags erfolgen.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich vereinbarten Leistungsverzeichnis.
  4. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden separat berechnet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise oder die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Nebenkosten (z.B. An- und Abfahrt, Übernachtungskosten, Materialkosten) werden gesondert ausgewiesen und berechnet, soweit im Angebot nicht anders vereinbart.
  4. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
  5. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 10.000 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluss fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gemäß § 288 BGB zu berechnen.

§ 4 Ausführung und Mitwirkungspflichten

  1. Die Leistungen werden in der vereinbarten Zeit und Qualität erbracht.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter das Betreten der Baustelle und die Ausführung der vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Zeiten ermöglicht wird.
  3. Der Kunde stellt die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser, Toiletten, Unterkünfte soweit vereinbart) kostenfrei zur Verfügung.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  5. Bei Behinderungen, die vom Kunden zu vertreten sind, kann der Auftragnehner eine Stundung der Arbeitszeit sowie eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Aufwand verlangen.

§ 5 Abnahme und Gewährleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung verweigert oder Mängel nicht schriftlich gerügt hat.
  3. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
  5. Bei Mängeln hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann wählen, ob er die Mängel beseitigt oder eine mangelfreie Leistung erbringt.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  5. Der Kunde hat eigenständig für eine ausreichende Versicherung der zu verlagernden oder zu montierenden Gegenstände zu sorgen.

§ 7 Sicherheit und Arbeitsschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern des Auftragnehmers alle relevanten Sicherheitsinformationen und Gefahrenhinweise für den Einsatzort mitzuteilen.
  3. Bei auftretenden Gefahren für Leben und Gesundheit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen.
  4. Die Verantwortung für die Einhaltung der Baustellensicherheit liegt beim Auftraggeber, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.

§ 8 Unteraufträge und Fremdpersonal

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile des Auftrags an Subunternehmer zu vergehen, sofern dies dem Kunden nicht ausdrücklich untersagt wurde.
  2. Der Auftragnehmer bleibt auch bei Einsatz von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Kunden.
  3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer über die erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen verfügen.

§ 9 Vertragsänderungen und Stornierung

  1. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  2. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:
    • bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: kostenlos
    • bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: 30 % des Auftragswertes
    • bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % des Auftragswertes
    • weniger als 3 Tage vor Auftragsbeginn: 80 % des Auftragswertes
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben gelieferte Materialien im Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Materialien pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern.

§ 11 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Crailsheim. In allen anderen Fällen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Februar 2026

SBI – Schöniger Bau- & Industrieservice
Beuerlbacher Hauptstraße 41, 74564 Crailsheim